Eucharistiefeier



§ 1. Als Katechumenat nach der Taufe, das in kleiner Gemeinschaft gelebt wird, ist die Eucharistie für das Neokatechumenat wesentlich. Die Eucharistie vollendet in der Tat die christliche Initiation.

§ 2. Die Neokatechumenen feiern die Eucharistie in der kleinen Gemeinschaft*, nach der ersten Vesper vom Sonntag. Diese Feiern haben ihren Ort nach der Bestimmung des Diözesanbischofs. Die Eucharistiefeiern in den neokatechumenalen Gemeinschaften am Samstag haben Anteil an der Seelsorge der Sonntagsliturgie in der Pfarrei und sind auch offen für andere Gläubige.

§ 3. Die Eucharistiefeiern in den kleinen Gemeinschaften folgen den approbierten liturgischen Büchern des Römischen Ritus, soweit nicht Ausnahmen vom Hl. Stuhl ausdrücklich zugestanden wurden (Fn 49!). Was die Austeilung der Heiligen Kommunion unter beiderlei Gestalt betrifft, empfangen diese die Neokatechumenen stehend, an ihrem eigenen Platz bleibend.

§ 4. Jede Eucharistiefeier wird unter der Leitung des Priesters abwechselnd von einer Gruppe der neokatechumenalen Gemeinschaft vorbereitet, die zu den Lesungen kurze Einleitungen vorbereitet, die Gesänge auswählt, für das Brot, den Wein und die Blumen sorgt sowie auf den Schmuck und die Würde der liturgischen Zeichen achtet.



Vgl. BENEDIKT XVI, Ansprache an die Gemeinschaft des Neokatechumenalen Wegs vom 12. Januar 2006 in: Notitiae 41 (2005) 554-556; KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST, Brief vom 1. Dezember 2005: Notitiae 41 (2005) 563-565; Notifikation der Kongregation für den Gottesdienst .. über die Feiern in den Gruppen des Neokatechumenalen Weges, in: L’Osservatore Romano, 24. Dezember 1988:  Erlaubnis der Kommunion beiderlei Gestalt und des Friedensgrußes  nach den Fürbitten; diese Erlaubnis ist jetzt in Art 15 § 2 selbst enthalten bzw. wurde vom vorgenannten Brief hinsichtlich des Friedensgrußes explizit konzediert


Änderungen

In § 2 der Neufassung fehlt: "um stufenweise in die volle, bewußte und aktive Teilnahme an den göttlichen Mysterien eingeführt zu werden, wie auch nach dem Beispiel Christi, der bei der Brotvermehrung die Menschen sich «in Gruppen zu fünfzig» (Lk 9,14) setzen ließ. Dieser Brauch, der sich in der über dreißigjährigen Praxis des Weges gefestigt hat, ist reich an Früchten."

§ 3. lautete früher: "In Anbetracht auch «spezifischer Erfordernisse der Bildung und der Pastoral, unter Berücksichtigung des Wohls der Einzelnen oder der Gruppen, und besonders im Blick auf die Früchte, die daraus für die gesamte christliche Gemeinde folgen können», feiert die kleine neokatechumenale Gemeinschaft mit Erlaubnis des Diözesanbischofs die auch für andere Gläubige offenstehende Sonntagseucharistie nach der ersten Vesper."


Würdigung

Insgesamt führen die definitiven Statuten des neokatechumenalen Weges in die Liturgie der Kirche eine authentische Praxis für kleine Gemeinschaften ein. Die Textänderungen von 2008 gegenüber dem 29. Juni 2002 werden allesamt dem Erfordernis gerecht, allzu provisorische Bestimmungen (z.T. eher mit Begründungs- als Regelungscharakter) durch dauerhafte Regeln zu präzisieren. Die Bezugnahme auf den Römischen Ritus und die liturgischen Bücher hätte schon in der vorläufigen Fassung nicht fehlen dürfen. Sie bringt eine Selbstverständlichkeit von Rang explizit zum Ausdruck.

Wichtig ist auch die Fixierung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses. Auch für das Neokatechumenat gilt der Römische Ritus (in Gestalt der Liturgiereform um 1970); Besonderheiten genießen mit Rücksicht auf das Charisma und die Sendung des Neokatechumenats dann Respekt, wenn der Heilige Stuhl diese ausdrücklich zubilligt.

Ausdrücklich zugebilligt wird definitiv die Praxis der Eucharistie in den kleinen Gemeinschaften als solche, überdies die Kommunion unter beiderlei Gestalt und der Verzicht auf eine Kommunionprozession der Gläubigen zum Priester. Abgeschafft ist die Kommunion im Sitzen. Inwieweit der so gen. "Arinze-Brief" von 2005 (vgl. Fn. 49) jetzt den Doppelcharakter von Korrektur und expliziter Billigung von Ausnahmen hat, wird die weitere Entwicklung zeigen. Doch hat dieser Brief die Praxis des Neokatechumenats bereits im Wesentlichen bestätigt. Die Anpassungen an den Römischen Ritus in der <em>forma ordinaria</em> betrafen insbesondere Sanctus und Agnus Dei, den Ritus der Händewaschung (die vorher fehlte) und das Gebet des Credo für alle Getauften.

Es ist zu erwarten, dass die zuständigen Stellen den Eigencharakter der neokatechumenalen Liturgien zumindest in dem Maße dulden und fördern werden wie in alter Zeit die Eigenliturgien etwa der Dominikaner oder Kartäuser bzw. die ambrosianische oder mozarabische Liturgie. Im Kern wurde an Pfingsten 2008 ein <em>usus modernus</em> des Römischen Ritus <em>für kleine Gemeinschaften</em> konzediert, der auf Inspirationen von Annibale Bugnini zurückgeht, wie Kiko Arguello häufig bekannt hat. Das ist sicher gut und fruchtbar, im Sinne einer "Neo-Inkulturation" des Evangeliums, stellt aber zugleich eine Art von "Maximalinterpretation" des von der Liturgiekonstitution Sacrosanctum concilium (vgl. Nr. 14, 19, 21) gewünschten aggiornamento der Liturgiepraxis <em>innerhalb</em> des römischen Typs der Liturgie dar. (Jedoch wären auch approbierte Überschreitungen dieses Liturgietyps, etwa im Interesse der Inkulturation, auf SC Nr. 40 zu stützen.)

Aus Kathpedia

Eucharistie_in_kleinen_Gemeinschaften